Praxis

Abrechnung

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Als Privatpraxis erfolgt die Abrechnung in der Regel über private Krankenversicherungen (PKV) sowie über die Beihilfe. Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und sollte idealerweise vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung abgeklärt werden.

Die Honorarhöhe orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Je nach Tarif kann die Erstattung vollständig oder anteilig erfolgen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Antragstellung oder Kostenerstattung.

Selbstzahler*innen

Selbstverständlich ist auch eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis möglich. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie eine besonders zeitnahe Behandlung wünschen, Wert auf ein hohes Maß an Vertraulichkeit legen oder keine Informationen bei Ihrer Krankenversicherung hinterlegen möchten.

Auch hier orientiert sich die Honorarhöhe an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Da ich eine Privatpraxis ohne Kassensitz führe, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) leider nicht möglich. Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann daher nicht über die Gesundheitskarte erfolgen.

Kostenerstattung

In bestimmten Fällen kann eine Behandlung in einer Privatpraxis auch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn zeitnah kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist.

Ob ein solches Verfahren in Ihrem Fall möglich ist, muss individuell mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden. Gerne informiere ich Sie über die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei den ersten Schritten.